Führerscheingutachten und Sehtests für Pkw, Lkw, Bus und Taxi

Gutachten für die Klassen B| BE | C | C1 | CE | C1E | D | D1 | DE | D1E

Führerscheingutachten und Sehtests für Pkw, Lkw, Bus und Taxi. Gutachten für die Klassen B| BE | C | C1 | CE | C1E | D | D1 | DE | D1E. Atteste für Klassen mit Personenbeförderung

Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr – bei Tag und in der Nacht – erfordert ein optimales Sehvermögen. Gesetzlich und für den Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Wir erstellen in unserer Praxis hierzu augenärztliche Gutachten und führen alle notwendigen Untersuchungen durch. Dazu zählen die Untersuchung der Zentralen Tagessehschärfe (Visus), das Farbensehen, das Stereosehen, Kontrast- oder Dämmerungssehen (Nyktometer | Mesotest) und die Untersuchung des Gesichtsfelds (Perimetrie) sowie der Blendempfindlichkeit.

 

Die EU-Führerscheinklassen und die Führerscheinklassen in Deutschland unterteilen sich in die Motorrad-Klassen (A), die Pkw-Klassen (B), die Lkw-Klassen (C) und die Bus-Klassen (D). Mit und ohne Personenbeförderung. Insbesondere der § 12 FeV „Sehvermögen“ und die in der dort erwähnten Anlage 6 genannten Anforderungen an das Sehvermögen sind in Baden-Württemberg zu erfüllen.

 

Der einfache Sehtest für Führerscheinanwärter wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt und ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens den in obiger Anlage genannten Wert erreicht. Er wird mit Hilfe der sogenannten Landoltringe und monokular durchgeführt – d. h. die Sehleistungen werden für jedes Auge getrennt bestimmt. Der einfache Sehtest wird bei den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T verlangt.

Für eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E sowie die Personenbeförderung (P-Schein, Taxi) ist eine augenärztliche Untersuchung vorgeschrieben, bei der Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Augenbeweglichkeit, Dämmerungssehen, Blendungsempfindlichkeit und Farbensehen überprüft werden:

Für ein Führerscheingutachten erforderlich

Beim Führerscheingutachten vom Augenarzt werden die Augen auch auf sogenannte verdeckte Schielstellungen und organische Veränderungen untersucht. Die Verfahren zur ärztlichen Untersuchung der grundlegenden Sehfunktionen im Überblick:

Bei der Prüfung der Tagessehschärfe wird die Fähigkeit des Auges untersucht, kleine Objekte detailreich und kontrastreich aufzulösen. Auch die Lesefähigkeit wird geprüft, um sicherzustellen, dass Ortsschilder und Hinweisschilder erkannt werden können. Bei der Vermessung des Gesichtsfelds wird besonders auch auf sogenannte Skotome geachtet, Gesichtsfeldausfälle. Kontrastsehen, Dämmerungsvermögen und Blendempfindlichkeit werden durch ein Sehschärfezeichen getestet. Ein intaktes Dämmerungssehvermögen und eine normale Blendempfindlichkeit sind eine Grundvoraussetzung für eine sichere Teilnahme am nächtlichen Straßenverkehr. Augenstellung und Augenbeweglichkeit werden gesondert überprüft. Ebenso das Farbensehen, beispielsweise auf Rotschwäche oder Rotblindheit.

In unserer Praxis in Radolfzell erhalten Sie gerne Termine für Führerscheingutachten und augenärztliche Atteste. Auch für die P-Scheine (Taxi und Bus) und den Lkw-Führerschein, für die deutlich strengere Anforderungen an das Sehvermögen gelten. Ihre Sehhilfe, Brille oder Kontaktlinsen, bringen Sie zur Untersuchung bitte mit. Denn werden Kriterien nur mit deren Hilfe erfüllt, wird dies im Führerschein vermerkt.

Anforderungen an das Sehvermögen - EXTERNER Link